UVV Prüfung für Winden, Hubgeräte, Zuggeräte
UVV Prüfung nach DGUV durchführen
Die UVV umfasst nach DGUV Vorschrift 54 alle Winden, Hub- und Zuggeräte. Dabei handelt es sich gemäß Unfallverhütungsvorschrift um Geräte, die allein oder in Verbindung mit anderen Einrichtungen zum Heben, Senken, Ziehen oder Drücken von Lasten genutzt werden.
Wir bieten Ihnen UVV Prüfungen unter anderen im Raum Halle / Leipzig / Naumburg / Erfurt / Jena / Gera / Thüringen:
UVV Prüfung nach DGUV Vorschrift 54 (bisher BGV D8) für:
- Hebelzüge (Ratschen)
- Stirnradflaschenzüge (Kettenzüge)
- Greifzüge, Mehrzweckzüge (Luxemburger)
- Hand- und Elektrowinden
- Zahnstangenwinde, Fußwinden
- Gabelhubwagen
- Elektrokettenzüge, Elektroseilzüge etc.
Was beinhaltet die UVV Prüfung?
Handhebezeuge werden geöffnet, gereinigt, gefettet und eine Sichtprüfung / Verschleißmessung durchgeführt. Bremseinrichtungen werden geprüft und ggf. erneuert. Auf dem Prüfstand erfolgt eine Probebelastung. Erfolgt keine Beanstandung mehr, wird Ihr Hebezeug wieder in der Lage sein, die erwartenden Kräfte sicher aufzunehmen.
© Kran- und Aufzugsservice GmbH Karsdorf, Straße der Einheit 35, 06638 Karsdorf
Quelle: https://kranservice.de/UVV_Pr%C3%BCfung_Winden_Hubger%C3%A4te_Zugger%C3%A4te