Kran- und Aufzugsservice GmbH Karsdorf
Straße der Einheit 35, 06638 Karsdorf

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Ausbildungen und Schulungen

Kranführerausbildung (Brücken-, Portal- und Schwenkkrane)

- Schwere Lasten sicher Heben -

Laut BGV D6 darf nicht jede Person selbständig Krane führen - Personen zum Führen oder Instandhalten eines Kranes müssen theoretisch und praktisch durch eine befähigte Person unterwiesen worden sein. Unsere Schulung ermöglicht Ihnen:

  • Kleinkrane (teilkraftbetrieben), Säulendrehkrane, Schienenlaufkatzen
  • Brückenkrane/Portalkrane mit kabelgebundener oder kabelloser Steuerung

sachkundig zu bedienen.

Schulungsinhalte

Das Seminar beinhaltet einen theoretischen sowie praktischen Teil:

Theorie:

  • Anforderungen und Pflichten an den Kranführer
  • Unfallvorhütungsvorschriften
  • soweit bekannt werksinterne Vorschriften
  • Übersicht über die Kranarten
  • Antriebselemente und Wirkungsweise
  • Elektrische und hydraulische Ausrüstung
  • Tragmittel, Lastaufnahmemittel, Anschlagmittel, Anschlagsarten
  • Verständnis für Tragfähigkeit und Belastung
  • Sonderfälle wie Schrägziehen oder Schleifen
  • Koordination mit Anschläger, Einweiser oder Nachbarkran
  • Verhalten bei Wartung und Inspektion
  • Persönliche Schutzausrüstung, Erste Hilfe
  • Schulungsunterlagen

Praxis:

  • Einweisung und Anschlagen
  • Fahrübungen mit/ohne Last
  • Abfangen der pendelnden Last
  • Höhenversetztes Fahren
  • Fahren mit Einweiser bei abgedeckter Last

Das Seminar wird in der Regel in unserem Hause durchgeführt. Wünschen Sie einen anderen Durchführungsort ist dies nach Absprache jederzeit möglich, wir sind flexibel. Sie können sich über Termine, Preise und Abläufe bei uns informieren. Die Schulungsdauer hängt von der Erfahrung der Teilnehmer ab. Nach bestandener theoretischer sowie praktischer Prüfung wird jedem Teilnehmer ein Kranführerausweis als Befähigungsnachweis ausgestellt.

Ausbildung für das Bedienen von Hebebühnen bzw. Hubarbeitsbühnen

Ausbildung für das Bedienen von Hebebühnen

- Erfolgreich und sicher Hubarbeitsbühnen bedienen -

Laut BGG 966 darf nicht jede Person selbständig Hubarbeitsbühnen führen - Personen zum Führen oder Instandhalten einer Hubarbeitsbühne müssen theoretisch und praktisch durch eine befähigte Person unterwiesen worden sein. Unsere Schulung ermöglicht Ihnen:

  • Scherenhub-, Teleskop- und Gelenkteleskophubarbeitsbühnen sowie Anhänger-Hubarbeitsbühnen

sachkundig zu bedienen.

Schulungsinhalte

Das Seminar beinhaltet einen theoretischen sowie praktischen Teil:

Theorie:

  • Gesetzliche Grundlagen und Regeln
  • Anforderungen und Pflichten an den (die) Bediener(in)
  • Unfallgeschehen
  • Bauarten, Aufbau und Funktionen
  • Verständnis für Tragfähigkeit und Belastung
  • Allgemeiner Betrieb von Hubarbeitsbühnen
  • Prüfung von Hubarbeitsbühnen
  • Einflussfaktoren und Gefahren
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Schulungsunterlagen

Praxis:

  • Einweisung an der Hubarbeitsbühne
  • Sicht- und Funktionsprüfung
  • Standsicherer Aufbau (nur bei Geräten mit Abstützung)
  • Standsicheres Verfahren (ohne Abstützung)
  • Steuerungsfunktionen (Heben, Senken, Drehen, Schwenken)
  • Einüben der Funktion des Notablass

Das Seminar wird in der Regel in unserem Hause durchgeführt, wünschen Sie einen anderen Durchführungsort ist dies nach Absprache jederzeit möglich, wir sind flexibel. Sie können sich über Termine, Preise und Abläufe bei uns informieren. Nach bestandener theoretischer sowie praktischer Prüfung wird jedem Teilnehmer ein Ausweis zum Führen von Hubarbeitsbühnen als Befähigungsnachweis ausgestellt.

Quelle: https://kranservice.de/Ausbildungen_und_Schulungen

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